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Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung der Gewerbeordnung
Landesrecht Sachsen
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die Landesdirektion Sachsen ist zuständige Behörde im Sinne von
1. § 30 Abs. 1,
2. § 34b Abs. 5 und
3. § 56 Abs. 2 Satz 3 der Gewerbeordnung .