In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
1. die Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllt,
2. die Bildungsvoraussetzungen nach § 16 Absatz 2 Nummer 1 des Sächsischen Beamtengesetzes erfüllt und
3. an einem Auswahlverfahren mit Erfolg teilgenommen hat.