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§ 8 PrämEhrG (Brandenburg) — Höhe der Jubiläumsprämien

Prämien- und Ehrenzeichengesetz

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Jubiläumsprämie nach § 7 beträgt bei einer aktiven ehrenamtlichen Dienstzeit von zehn, 20, 30, 40 und 50 Jahren jeweils 500 Euro.

Einzelnorm