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§ 7 POFDH (Bayern) — Facharbeit

Prüfungsordnung für die Fachschulen für Dorfhelferinnen und Dorfhelfer

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Prüflinge haben während des Semesters eine Facharbeit zu erstellen. Dazu schlagen sie ein Thema mit einer Situation aus dem Einsatzpraktikum vor. Die Bearbeitungsdauer der Facharbeit beträgt vier Monate. Die Facharbeit wird als schriftliches Dokument abgegeben, in einer Präsentation 10 Minuten vorgestellt und in einem anschließenden Prüfungsgespräch, Dauer bis zu 20 Minuten, erläutert. Die die Facharbeit betreuende Lehrkraft und ein weiteres Mitglied des Prüfungsausschusses entscheiden über die endgültige Formulierung und bewerten Dokumentation und Präsentation mit anschließendem Prüfungsgespräch mit jeweils einer ganzen Note; § 5 Abs. 5 Satz 2 gilt entsprechend. Dabei wird die schriftliche Arbeit zweifach, die Präsentation mit Prüfungsgespräch einfach gewertet. Thema und Note der Facharbeit werden im Zeugnis aufgeführt.