(1) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von rund 15 645 Hektar.
(2) Das Naturschutzgebiet ist entsprechend den Schutzzonen des Biosphärenreservates nach § 2 Absatz 2 in eine Kernzone und eine Pflegezone gegliedert.
(3) Die Außengrenzen des Naturschutzgebietes und die Grenzen der Schutzzonen sind in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.