Die oberste Landesjugendbehörde bestimmt eine für die Qualitätsberatung nach § 7 und das Qualitätsentwicklungsverfahren nach § 8 zuständige Stelle.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die oberste Landesjugendbehörde bestimmt eine für die Qualitätsberatung nach § 7 und das Qualitätsentwicklungsverfahren nach § 8 zuständige Stelle.