(1) Die Kosten für Entwicklung, Weiterentwicklung, Bereitstellung und Pflege von Serviceportal.NRW trägt die zuständige Stelle nach § 6 Absatz 1.
(2) Die Kosten für Entwicklung, Weiterentwicklung, Bereitstellung und Pflege eines auf Serviceportal.NRW bereitgestellten Verfahrens trägt die zuständige Behörde.
(3) Die Kosten für den Betrieb von Serviceportal.NRW trägt die zuständige Stelle nach § 6 Absatz 1. Die Kosten für den Betrieb von auf Serviceportal.NRW bereitgestellten Verfahren tragen die jeweils zuständigen Behörden, soweit eine Abrechnung wirtschaftlich ist.