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§ 3 NW_32447 (Nordrhein-Westfalen) — Aufgaben und Funktion des Landesbetriebs IT. NRW- Statistisches Landesamt -

LStatG NRW

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (im Folgenden „IT. NRW - Statistisches Landesamt“ genannt) ist die amtliche Statistikstelle des Landes. Er nimmt

1. die ihm durch landesgesetzliche Regelungen übertragenen Aufgaben der Landesstatistik,

2. die auf Grund von unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Union (EU-Statistiken) und die durch bundesgesetzliche Regelungen den statistischen Landesämtern zugewiesenen Aufgaben und

3. die ihm auf Grund von § 4 Absatz 2 durch die Betriebssatzung übertragenen Aufgaben

wahr.