(1) Der jeweilige Laufbahnlehrgang (Ausbildungsabschnitt III) findet an der Deutschen Akademie für Metrologie in München statt. Die Länge des Lehrgangs bestimmt sich nach der POEich in der jeweils geltenden Fassung sowie den Vorgaben der Deutschen Akademie für Metrologie.
(2) Die Laufbahnprüfung ist Bestandteil des Laufbahnlehrgangs bei der Deutschen Akademie für Metrologie.
(3) Hat die Anwärterin oder der Anwärter die Laufbahnprüfung bestanden, wird ihr oder ihm ein Zeugnis mit dem Prüfungsergebnis (§ 23 Absatz 2 POEich) ausgehändigt.