Bekanntmachung des Staatsvertrages
zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern
über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer,
die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben,
zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Vom 19. März 2013
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 27. Februar 2013 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.
Der Tag des Inkrafttretens wird gemäß Artikel 9 gesondert bekannt gemacht.
Düsseldorf, den 19. März 2013
Die Ministerpräsidentin
des Landes Nordrhein-Westfalen
Hannelore K r a f t
Staatsvertrag
zwischen
dem Land Nordrhein-Westfalen
und
dem Freistaat Bayern
über die Zugehörigkeit
der Mitglieder der Patentanwaltskammer,
die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben,
zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Das Land Nordrhein-Westfalen,
vertreten durch die Ministerpräsidentin,
diese vertreten durch
den Finanzminister,
und
der Freistaat Bayern,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch
den Staatsminister des Innern,
schließen nachstehenden Staatsvertrag: