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§ 12a NW_30465 (Nordrhein-Westfalen) — Sonderregelung für das Haushaltsjahr 2020 aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Stärkungspaktgesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Abweichend von § 5 Absatz 3 Satz 2 und von § 12 Absatz 5 erfolgt die Auszahlung der Mittel im Jahr 2020 zum 1. Oktober. In diesem Haushaltsjahr wird das Einhalten des Haushaltssanierungsplans unterstellt.