Der Verband wirtschaftet nach einem kaufmännischen Rechnungswesen nach Maßgabe der §§ 1, 8 Absatz 2 - 7 und 9 - 12 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände im Lande Nordrhein-Westfalen vom 7. März 1995 (GV. NRW. S. 248) in der jeweils geltenden Fassung.