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§ 7 NW_29969 (Nordrhein-Westfalen) — Religionsausübung

VO MRVG

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Zwingende Gründe für einen Ausschluss nach § 13 Absatz 3 Maßregelvollzugsgesetz sind insbesondere in der die Unterbringung erfordernden Erkrankung liegende Gründe, konkreter Fluchtverdacht oder die Gefahr einer erheblichen Störung der Veranstaltung.

(2) Der Ausschluss soll auf eine Veranstaltung beschränkt werden. § 5 Absatz 2 gilt entsprechend.