Die Gerichtvollzieher des Landes Nordrhein-Westfalen können die Justiz-Auktion als Anbieter im Rahmen einer Versteigerung gemäß § 814 Absatz 2 Nummer 2 der Zivilprozessordnung ab dem 7. Januar 2010 nutzen.
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Die Gerichtvollzieher des Landes Nordrhein-Westfalen können die Justiz-Auktion als Anbieter im Rahmen einer Versteigerung gemäß § 814 Absatz 2 Nummer 2 der Zivilprozessordnung ab dem 7. Januar 2010 nutzen.