Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages gemäß § 1 Abs. 2 Gesetz zur Ratifizierung des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 bekannt gegeben wird.