nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 3 NW_29296 (Nordrhein-Westfalen) — Bestimmung des elektronischen Bekanntmachungssystems

Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Land Baden-Württemberg bestimmt das Registerportal als das länderübergreifende, zentrale elektronische Informations- und Kommunikationssystem im Sinne von § 10 HGB [7], über das die Bekanntmachung der Eintragungen erfolgt.

(2) Die Registerbekanntmachungen der Amtsgerichte werden zur Veröffentlichung an das Land Nordrhein-Westfalen übermittelt.

(3) Die Veröffentlichung erfolgt unverzüglich nach dem Eingang der übermittelten Daten.