(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Familienpfleger(innen) vom 8. November 1991 (GV. NRW. S. 392), geändert durch Gesetz vom 25. September 2001 (GV. NRW. S. 708), außer Kraft; sie bleibt jedoch im Rahmen des § 26 weiter anwendbar.
(2) Die Verordnung wird bis zum 31. Dezember 2008 auf ihre Wirkung überprüft.
Die Ministerin
für Gesundheit, Soziales,
Frauen und Familie