Die Befugnis der Landesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 7 Absatz 4 FoVG wird auf das für Forsten zuständige Ministerium übertragen.
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Die Befugnis der Landesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 7 Absatz 4 FoVG wird auf das für Forsten zuständige Ministerium übertragen.