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Art 3 NW_28152 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen über die Bildung eines gemeinsamen Sicherheitskooperationssystems zwischen ihren Polizeien

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in Artikel 2 genannten Behörden können auf der Grundlage und im Rahmen dieser Vereinbarung weitere Absprachen über die Zusammenarbeit treffen.