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§ 4 NW_28070 (Nordrhein-Westfalen)

Verordnung zum Erwerb der Zusatzqualifikation "Deutsch als Zweitsprache/Interkulturelle Pädagogik"

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Studien zur Vorbereitung auf die Prüfung werden in Studiengängen gemäß § 88 Abs. 1 HG oder durch Einrichtungen der Lehrerfortbildung durchgeführt. Bereits erbrachte gleichwertige Studienleistungen können angerechnet werden.