Wird das Gesetz zum Staatsvertrag über Mediendienste nach seinem Artikel 4 gegenstandslos, werden §§ 1 bis 3 dieser Verordnung gegenstandslos.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Innenminister
Der Minister für
Arbeit, Gesundheit und Soziales