nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 8 NW_27698 (Nordrhein-Westfalen) — Vereinfachte Umlegung

Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Gemeinden können vereinfachte Umlegungen nach §§ 80 bis 84 BauGB den Umlegungsausschüssen zur selbständigen Durchführung übertragen.