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§ 2 NW_27299 (Nordrhein-Westfalen) — Bewerbungen

VAP2.1-baut.D-Gem

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Bewerbungen sind an die in § 3 aufgeführten Einstellungskörperschaften zu richten.

(2) Der Bewerbung sind beizufügen:

1. ein Lebenslauf,

2. eine Kopie des letzten Schulzeugnisses und von Zeugnissen über die Tätigkeiten seit der Schulentlassung und

3. eine Kopie des Abschlusszeugnisses nach § 1 Absatz 2 Nummer 3.