(1) Die Stadt Geseke und die Gemeinden Bönninghausen, Ehringhausen, Eringerfeld, Ermsinghausen - mit Ausnahme der in § 45 Abs. 2 Nr. 3 genannten Flurstücke -, Langeneicke - mit Ausnahme der in § 45 Abs. 2 Nr. 5 und § 46 Abs. 2 Nr. 1 genannten Flurstücke -, Mönninghausen und Störmede werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Geseke und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
(2) In die Stadt Geseke werden eingegliedert:
1. aus der Gemeinde Bökenförde die Flurstücke:
Gemarkung Bökenförde
Flur 4 Nrn. 250, 252 bis 254, 259, 283 und 321;
2. aus der Gemeinde Eikeloh die Flurstücke:
Flur 1 Nrn. 98/2, 382 bis 384, 388 und 389.
(3) Das Amt Störmede wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Geseke.