(1) Die Verbandsversammlung des Landesverbandes Lippe wird aufgelöst. § 4 Abs. 3 des Gesetzes über den Landesverband Lippe findet entsprechende Anwendung.
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(1) Die Verbandsversammlung des Landesverbandes Lippe wird aufgelöst. § 4 Abs. 3 des Gesetzes über den Landesverband Lippe findet entsprechende Anwendung.