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§ 6 Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Warendorf (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Warendorf

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 01.01.2000 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Warendorf und der am 23. März 1969 gewählte Rat der Stadt Freckenhorst werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.