Für die Kosten der ärztlichen Untersuchungen nach §§ 32 bis 35 und 42 des Jugendarbeitsschutzgesetzes wird ein Pauschbetrag von 23,50 € für jede Untersuchung festgesetzt. Hierin sind auch die Entschädigungen für Schreibgebühren, Porto und sonstige Auslagen, die dem Arzt bei der Untersuchung entstehen, enthalten.