Bis zur Genehmigung der neu aufgestellten Lagerbücher gelten die nach der bisherigen Übung geführten Verzeichnisse als Lagerbuch im Sinne des § 4 Abs. 1.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Bis zur Genehmigung der neu aufgestellten Lagerbücher gelten die nach der bisherigen Übung geführten Verzeichnisse als Lagerbuch im Sinne des § 4 Abs. 1.