Zuständige Behörde für die Durchführung des Agrarstatistikgesetzes (AgrStatG) ist vorbehaltlich des § 2 der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen. Er erläßt die erforderlichen Anordnungen, insbesondere hinsichtlich der Erhebungsvordrucke, der Berichtstermine und des Berichtsweges. Er überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Erhebungen.