Die Zweigstellen Engelskirchen, Frielingsdorf, Hartegasse, Kreuzberg, Linde, Lindlar, Loope, Thier-Ahe, Wipperfeld und Wipperfürth der Kreissparkasse Köln in der Stadt Wipperfürth und in den Gemeinden Engelskirchen und Lindlar sind auf die nach § 2 zu bildende Zweckverbandssparkasse zu übertragen. Zwischen den beteiligten Sparkassen ist ein angemessener Ausgleich herbeizuführen.