Zu dem in § 1 genannten Zweck haben der Kreis Neuss und die Stadt Grevenbroich sowie die Gemeinden Kaarst und Korschenbroich einen Sparkassenzweckverband zu bilden. Der Zweckverband haftet für die Verbindlichkeiten der Sparkasse nach § 5 SpkG.
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Zu dem in § 1 genannten Zweck haben der Kreis Neuss und die Stadt Grevenbroich sowie die Gemeinden Kaarst und Korschenbroich einen Sparkassenzweckverband zu bilden. Der Zweckverband haftet für die Verbindlichkeiten der Sparkasse nach § 5 SpkG.