Zu dem in § 1 genannten Zweck haben die Städte Erkrath und Haan und der Kreis Mettmann einen Sparkassenzweckverband zu bilden. Der Zweckverband haftet für die Verbindlichkeiten der Sparkasse nach Maßgabe des § 5 SpkG.
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Zu dem in § 1 genannten Zweck haben die Städte Erkrath und Haan und der Kreis Mettmann einen Sparkassenzweckverband zu bilden. Der Zweckverband haftet für die Verbindlichkeiten der Sparkasse nach Maßgabe des § 5 SpkG.