nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 21 NW_26481 (Nordrhein-Westfalen)

Allgemeines Berggesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Versuchsarbeiten, welche der Muter etwa noch vor der Verleihung ausführt, unterliegen den Vorschriften der §§ 3 bis 11.

Dritter Abschnitt

Vom Verleihen