nu:legal · recht.nulegal.eu

Eingangsformel MündelPfandBrV

Verordnung über die Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.01.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Auf Grund des § 1807 Abs. 1 Nr. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird verordnet: