nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 2 LagerstGDV — (zum § 3)

Lagerstättengesetz

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 30.06.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Für die Meldepflicht kommt es nicht darauf an, ob die Untersuchung von einer Privatperson, Behörde, Körperschaft des öffentlichen Rechts oder dergleichen ausgeführt wird.

(2) Dasselbe gilt für die in den §§ 4 und 6 bestimmte Anzeige- und Einreichungspflicht.

(3) Die Anzeige usw. ist an die ... örtlich zuständige Anstalt zu richten.