Neben den unmittelbar geltenden Vorschriften in § 127 Absatz 2 in Verbindung mit § 56 des Bundespersonalvertretungsgesetzes bleiben im Einzelfall weitergehende Schutzvorschriften dieses Gesetzes unberührt.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Neben den unmittelbar geltenden Vorschriften in § 127 Absatz 2 in Verbindung mit § 56 des Bundespersonalvertretungsgesetzes bleiben im Einzelfall weitergehende Schutzvorschriften dieses Gesetzes unberührt.