Besteht eine Dienststelle weniger als ein Jahr oder werden Dienststellen neu geordnet, findet § 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 keine Anwendung.
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Besteht eine Dienststelle weniger als ein Jahr oder werden Dienststellen neu geordnet, findet § 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 keine Anwendung.