Lehrkräfte, die eine wissenschaftliche oder eine schulpraktische Ausbildung vor Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen haben, schließen diese nach der Lehrer-Qualifizierungsverordnung vom 26. März 2020 (SächsGVBl. S. 125), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 11. Oktober 2023 (SächsGVBl. S. 822) geändert worden ist, ab.