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§ 32 LKQualiVO (Sachsen) — Bestehen des Feststellungsverfahrens

Lehrkräfte-Qualifizierungsverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Feststellungsverfahren für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ist bestanden

1. im Fall von § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2, wenn das Kolloquium mit „erfüllt die Anforderungen“ bewertet worden ist,

2. im Fall von § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, wenn jede Komplexprüfung mit „erfüllt die Anforderungen“ bewertet worden ist.