Diese Verordnung regelt die berufsbegleitende Qualifizierung von Lehrkräften mit einer Grundqualifikation nach § 2, die im Freistaat Sachsen an einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft beschäftigt sind.
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Diese Verordnung regelt die berufsbegleitende Qualifizierung von Lehrkräften mit einer Grundqualifikation nach § 2, die im Freistaat Sachsen an einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft beschäftigt sind.