nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 5 KraftstoffLBV — Zuteilungskürzungen durch Verordnung

Kraftstoff-Lieferbeschränkungs-Verordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die sich nach § 4 ergebende Menge an Kraftstoff kann für die in § 4 Abs. 1 genannten Zwecke durch Verordnung gekürzt oder auf andere Weise kontingentiert werden.