nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 4 KoStrukStatG

Gesetz über Kostenstrukturstatistik

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Angaben zu den in § 3 Abs. 1 und 2 bezeichneten Tatbeständen beziehen sich jeweils auf ein dem Erhebungsjahr vorangegangenes Kalenderjahr oder Geschäftsjahr.