nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 KJFöG (Nordrhein-Westfalen) — Regelungsbereich

3. AG-KJHG

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Mit diesem Gesetz werden die Grundlagen für die Ausführung der in den §§ 11 - 14 SGB VIII beschriebenen Handlungsfelder der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes geschaffen. Es regelt insbesondere die erforderlichen Rahmenbedingungen für die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung dieser Bereiche sowie die Eigenständigkeit dieser Handlungsfelder im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe.