Der Justizwachtmeisterdienst wendet die Zwangsmittel Ersatzvornahme (§ 19) und unmittelbarer Zwang (§ 20) an.
Einzelnorm
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Der Justizwachtmeisterdienst wendet die Zwangsmittel Ersatzvornahme (§ 19) und unmittelbarer Zwang (§ 20) an.
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