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§ 5 IfSBG (Brandenburg) — Geschäftsordnung des Landtages

Infektionsschutzbeteiligungsgesetz

Landesrecht Brandenburg

Historische Fassung: Stand 01.08.2026 bis 22.10.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Das Nähere zu den §§ 3 und 4 regelt die Geschäftsordnung des Landtages.

Einzelnorm