Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 17.12.2019 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.
Die Vorschrift des § 53 über den Rechtsbeistand gilt entsprechend.