nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 2 ID212262 (Brandenburg) — Personal

Gesetz zur Errichtung eines Landesinstituts für Lehrerbildung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die bisher in den in § 1 Abs. 2 genannten nachgeordneten

Einrichtungen tätigen Dienstkräfte gehören mit dem

Errichtungszeitpunkt dem Landesinstitut für Lehrerbildung an. Einer

Versetzung bedarf es nicht.