nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 5 HoheSeeÜbkG

Gesetz zum Übereinkommen vom 29. April 1958 über die Hohe See

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.