(1) Der Name der Gemeinde Heuersdorf wird Ortsteilname der Stadt Regis-Breitingen.
(2) Das Benennungsrecht der Stadt Regis-Breitingen gemäß § 5 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen ( SächsGemO ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), in der jeweils geltenden Fassung, bleibt unberührt.