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Eingangsformel HNS-MittV

HNS-Mitteilungsverordnung

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 15.07.2025 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verordnet aufgrund des § 8 Absatz 1 und 2 des HNS-Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3079, 5241) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: